Wasserschadenbeseitigung

Wasserschäden in Gebäuden stellen eine erhebliche Bedrohung für die Bausubstanz und die Gesundheit der Bewohner dar. Die zeitnahe und fachgerechte Beseitigung solcher Schäden ist daher von entscheidender Bedeutung, um langfristige Folgeschäden zu vermeiden. Durch eindringendes Wasser – sei es durch Rohrbrüche, defekte Abdichtungen oder Unwetterereignisse – können sich innerhalb kürzester Zeit Schimmelpilze entwickeln, die nicht nur die Baustruktur angreifen, sondern auch erhebliche gesundheitliche Risiken bergen.

Wasserschäden als Feuchteursache und die Wasserschadensanierung

Professionelle Lösungen bei Wassereinbruch

Ist Wasser in Bausubstanz wie Böden, Wände oder Decken eingedrungen, reicht einfaches Lüften oder Heizen meist nicht mehr aus. Unterschätzen Sie niemals die Folgen eines Wasserschadens – unabhängig von dessen Ausmaß – und vertrauen Sie stattdessen auf unsere mehr als zehnjährige Fachkompetenz im Bereich der Wasserschadensanierung. In zahlreichen Fällen werden die Kosten für Trocknungsmaßnahmen und Schadensbeseitigung von der entsprechenden Versicherung übernommen (Hausrat-, Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung) – wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung mit Ihrer Versicherung.

Unser Leistungsspektrum bei Wasserschäden

Wenn Sie feuchte oder nasse Stellen in Ihrem Keller oder anderen Räumlichkeiten entdecken, ist schnelles Handeln geboten, um Folgeschäden zu minimieren. Kontaktieren Sie umgehend die Mitarbeiter der nächstgelegenen Koblenz Gebietsvertretung – wir bieten folgende umfassende Leistungen zur Wasserschadensanierung:

Ursachenanalyse: Wir ermitteln den Auslöser des Wasserschadens und bewerten dessen Umfang. Zu unserem Leistungsspektrum gehören u.a. präzise und materialschonende Leckageortung sowie umfassende Feuchtigkeitsmessungen in verschiedenen Bauteilen.

Fachmännische Trocknungstechnik: Wir führen die professionelle Trocknung von Decken, Wänden, Dämmschichten und Fußböden durch. Bei schwerwiegenden Wasserschäden wird zunächst stehendes Wasser beseitigt.

Umfassende Wiederherstellung: Nach erfolgreicher Wasserschadenbeseitigung übernehmen wir bei Koblenz (eigenständig oder mit verlässlichen Partnerunternehmen) die vollständige Renovierung bzw. Sanierung der betroffenen Wohnbereiche. Dazu zählen unter anderem:

  • Gründliche Reinigungsarbeiten
  • Verlegung und Instandsetzung von Fliesen, Teppichböden und anderen Bodenbelägen
  • Professionelle Maler- und Tapezierarbeiten
  • Fachgerechter Trockenbau
  • Qualifizierte Maurerarbeiten
  • Sorgfältige Rückbauarbeiten
  • Präzise Tischlerarbeiten
  • Fachmännische Installations- und Elektroarbeiten

Beschädigte Einrichtungsgegenstände können ebenfalls über unseren Service repariert oder fachgerecht entsorgt werden.

Wichtiger Hinweis: Informieren Sie bei einem Wasserschaden unverzüglich Ihren Vermieter und/oder die zuständige Versicherung (Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung). Nur dadurch sichern Sie sich spätere Ansprüche auf möglichen Schadensersatz.

Erste Hilfe bei Wasserschäden – Das können Sie selbst tun

Bei Auftreten eines Wasserschadens sollten Sie noch vor unserem Eintreffen diese ersten Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung ergreifen:

  1. Wasserversorgung unterbrechen: Bei einem Rohrbruch stoppen Sie die Wasserzufuhr durch Schließen der entsprechenden Absperrhähne oder des Hauptwasserhahns.
  2. Stromversorgung sichern: Um Kurzschlüsse und daraus resultierende Gefahren zu vermeiden, schalten Sie wenn möglich den Strom in den betroffenen Bereichen ab.
  3. Wasser eindämmen: Bei kleineren Wasserschäden wischen Sie ausgetretenes Wasser auf oder nutzen, falls verfügbar, einen Nasssauger.
  4. Mobiliar schützen: Entfernen Sie Teppiche und Einrichtungsgegenstände aus den betroffenen Räumen, um Feuchtigkeitsschäden vorzubeugen – besonders Holz und Textilien sind anfällig für Schimmelbildung durch Feuchtigkeit. Alternativ können Sie empfindliches Mobiliar erhöht positionieren (z.B. auf einem Tisch) oder auf Kunststoffkeile stellen.
  5. Schadensdokumentation: Fotografieren Sie alle vom Wasserschaden betroffenen Bereiche und Gegenstände umfassend – lieber ein Bild zu viel als eines zu wenig.
  6. Schadensmeldung: Benachrichtigen Sie die zuständigen Versicherungen (Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung). Als Mieter informieren Sie unverzüglich Ihre Hausverwaltung.